Ort und Prüfungsdaten | Die Prüfungen werden von zur Röntgenausbildung zugelassenen Kursorganisatoren in den Regionen angeboten. Die Teilnehmerinnenzahl ist begrenzt, andererseits behält sich der SVA vor, einzelne Prüfungen nach Anmeldeschluss mangels genügender Zahl der Anmeldungen ausfallen zu lassen. |
Abschlussprüfung | Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen Teil und einem Fachgespräch von insgesamt 30 Minuten. Die Kursteilnehmerin kann sich an einem der angebotenen Prüfungstermine anmelden, wenn sie den Nachweis über die 50 dosisintensiven Aufnahmen erbringen kann. Von den mindestens 50 testierten Aufnahmen müssen mindestens je 10 aus folgenden Regionen testiert werden: – Schädel, HWS, Dens, LWS – Becken, Hüfte, Oberschenkel, Abdomen, BWS |
Ausweis und Anrechnung | Nach dem Bestehen der Abschlussprüfung können die Teilnehmerinnen das vom SVA ausgestellte und vom BAG anerkannte Zertifikat "Sachkunde im Strahlenschutz für erweiterte konventionelle Aufnahmetechniken" in ihrem Account herunterladen. Alternativ kann das Zertifikat auf der Geschäftsstelle per Mail (eka@sva.ch) als Dokument angefordert werden. Das Seminar ist Teil des Modulbaukastens der Weiterbildungsstufe für MPA, die zur Berufsprüfung Medizinische Praxiskoordinatorin/Medizinischer Praxiskoordinator mit Eidgenössischem Fachausweis führt. |
Kurskosten | Für SVA-Mitglieder CHF 0.- für alle anderen Teilnehmerinnen CHF 0.- Die Prüfungsgebühr ist in den EKA Kurskosten enthalten. Im Falle einer Wiederholungsprüfung wird diese mit CHF 400.- in Rechnung gestellt. |
Teilnahmevoraussetzungen | Erfolgreicher Abschluss des EKA Kurses (35 Präsenzlektionen) sowie das Testieren und Upload von mindestens 50 Aufnahmen innert maximal 18 Monaten nach Kursbeginn. |
Besonderes | Artikel 40 Absatz 1 der revidierten Strahlenschutzverordnung (StSV, 01.01.2018) sieht vor, dass bei Expositionen im mittleren Dosisbereich und im Hochdosisbereich und bei therapeutischen Exposition der durchführende Arzt oder die durchführende Ärztin abklären muss, ob die Patientin schwanger ist. Der Artikel äussert sich nicht zu Expositionen im Niedrigdosisbereich. Gemäss der revidieren StSV, die auf einem risikobasierten Ansatz (graded approach) beruht, ist die Abklärung, ob eine Patientin schwanger ist, nicht mehr erforderlich. Dies bedeutet jedoch nicht, dass bei Expositionen im Niedrigdosisbereich die Schwangerschaft einer Patientin nicht abgeklärt werden kann oder darf. Diese Bestimmung stellt eine Mindestanforderung dar. Es bleibt dem Arzt oder der Ärztin überlassen, ob auch bei einer Exposition im Niedrigdosisbereich eine Schwangerschaft abgeklärt wird. Schlussendlich liegt es in der Entscheidungskompetenz des Arztes oder der Ärztin, ob eine Untersuchung auch bei einer Schwangerschaft durchgeführt werden muss oder nicht. |
Einzureichende Dokumente | Upload von mindestens 50 Testaten Bitte keine Testathefte mehr an die Geschäftsstelle in Wabern senden! Diese müssen in die Vorqualifikation eingescannt werden. |
Absage | Betreffend Absage der Teilnahme oder Nichterscheinen zum Seminar gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des SVA. |
Information | SVA-Geschäftsstelle, Tel. 031 512 25 90, eka@sva.ch |
EKA QV Wiederholung (Prüfung)
Termine und Anmeldung