Obligatorische Strahlenschutz-Weiterbildung in der eigenen Arztpraxis für alle Personen, die Umgang mit ionisierenden Strahlen haben.
Seit dem 1.1.2018 ist die neue Strahlenschutzverordnung in Kraft, welche die folgende Fortbildungspflicht beinhaltet:
Alle Personen, die Umgang mit ionisierender Strahlung haben, dieser im Rahmen ihrer Tätigkeit ausgesetzt sein können oder den Umgang damit planen oder anordnen, sind verpflichtet eine Weitertbildung zu absolvieren. Die/der Strahlenschutzsachverständige eines Betriebs ist verpflichtet, ein Weiterbildungskonzept sowie Weiterbildungen zu dokumentieren.
Periodizität alle 5 J.
Eine Weiterbildung muss mindestens zwei der folgenden Inhalte abdecken:
- Wiederholen von Gelerntem
- Aktualisierung und neue Entwicklungen
- Gewonnene Erkenntnisse aus dem Betrieb oder aus Störfällen
- Einbeziehen von Beispielen aus der Praxis
Strahlenschutz-Refresh in der Arztpraxis:
Kompetente Referenten und Referentinnen kommen direkt zu Ihnen in die Praxis und werden nachAbsprache mit Ihnen eine theoretische und praxisbezogene Strahlenschutzfortbildung durchführen.
Kursinhalt/Themen nach Absprache
- Qualitätskontrolle und Testbilder an der eigenen Röntgenanlage
- Strahlenschutzmassnahmen
- Gelerntes auffrischen und neue Erkenntnisse gewinnen
- Qualitätssicherung
- Einhalten von gesetzlichen Anforderungen
- Digitales Röntgen und dessen Besonderheiten
- Neuste Erkenntnisse aus dem Strahlenschutz
Nach Absprache können auch andere Schwerpunkte gewählt werden.
Kosten
Je nach Anz. Kursteilnehmenden:
1 ½ h bis max. 6 TN: Fr. 450.—
1 ½ h ab 7 TN: Fr. 750.—
3 h bis max. 6 TN: Fr. 650.—
3 h ab 7 TN: Fr. 1250.—
1 SVA-Credit / Person / Stunde
Datum, Ort, Zeit
Nach Absprache: wochentags, abends oder evtl. samstags
Anmeldung
sekretariat@sva.ch