Obligatorische Strahlenschutz-Weiterbildung in der eigenen Arztpraxis für alle Personen, die Umgang mit ionisierenden Strahlen haben.

Seit dem 1.1.2018 ist die neue Strahlenschutzverordnung in Kraft, welche die folgende Fortbildungspflicht beinhaltet:

Alle Personen, die Umgang mit ionisierender Strahlung haben, dieser im Rahmen ihrer Tätigkeit ausgesetzt sein können oder den Umgang damit planen oder anordnen, sind verpflichtet eine Weitertbildung zu absolvieren. Die/der Strahlenschutzsachverständige eines Betriebs ist verpflichtet, ein Weiterbildungskonzept sowie Weiterbildungen zu dokumentieren.
Periodizität alle 5 J.

Eine Weiterbildung muss mindestens zwei der folgenden Inhalte abdecken:

  • Wiederholen von Gelerntem
  • Aktualisierung und neue Entwicklungen
  • Gewonnene Erkenntnisse aus dem Betrieb oder aus Störfällen
  • Einbeziehen von Beispielen aus der Praxis

 

Strahlenschutz-Refresh in der Arztpraxis:

Kompetente Referenten und Referentinnen kommen direkt zu Ihnen in die Praxis und werden nachAbsprache mit Ihnen eine theoretische und praxisbezogene Strahlenschutzfortbildung durchführen.

Kursinhalt/Themen nach Absprache

  • Qualitätskontrolle und Testbilder an der eigenen Röntgenanlage
  • Strahlenschutzmassnahmen
  • Gelerntes auffrischen und neue Erkenntnisse gewinnen
  • Qualitätssicherung
  • Einhalten von gesetzlichen Anforderungen
  • Digitales Röntgen und dessen Besonderheiten
  • Neuste Erkenntnisse aus dem Strahlenschutz

Nach Absprache können auch andere Schwerpunkte gewählt werden.

Kosten
Je nach Anz. Kursteilnehmenden:

1 ½ h bis max. 6 TN: Fr. 450.—
1 ½ h ab 7 TN: Fr. 750.—
3 h     bis max. 6 TN: Fr. 650.—
3 h     ab 7 TN: Fr. 1250.—
1 SVA-Credit / Person / Stunde

Datum, Ort, Zeit
Nach Absprache: wochentags, abends oder evtl. samstags

Anmeldung
sekretariat@sva.ch