Alles rund um unsere Dienstleistungen

Finden Sie hier die wichtigsten Punkte zum Thema Arbeitsverhältnis, Versicherungen und Finanzielle Hilfe.

 

Arbeitsverhältnis

Probleme am Arbeitsplatz? Unsere Anwälte im Zentralsekretariat in Bern sind spezialisiert im Arbeitsrecht und bieten Ihnen einen telefonischen Beratungsdienst für alle Rechts- und Ausbildungsfragen (u.a. Arbeitsrecht, Grundbildung, Wiedereinstieg, usw.), für Mitglieder kostenlos, für Nichtmitglieder nach Zeitaufwand. Es werden keine schriftlichen oder E-Mail-Auskünfte erteilt.

Neu im Angebot: 

Ab Oktober werden zudem Fragen über das Mitrecht beantwortet. 

MPA können sich per Mail direkt auf der Geschäftsstelle melden. Bei weiteren Fragen an Ärzte und Ärztinnen wenden Sie sich bitte an die FMH.  

Für Streitigkeiten aus Arbeitsvertrag stellen SVA und FMH gemeinsam eine unabhängige Schlichtungsstelle zur Verfügung, die von Medizinischen Praxisassistentinnen über die SVA-Geschäftsstelle und von Ärztinnen und Ärzten über das FMH-Generalsekretariat angerufen werden kann. Die Schlichtungsstelle prüft in einem schriftlichen Verfahren die Standpunkte beider Parteien und erstellt einen Einigungsvorschlag. Die Schlichtungskosten werden durch SVA und FMH getragen. 

Die Pflicht, die Arbeitszeit zu erfassen und die entsprechenden Unterlagen und Verzeichnisse während mindestens fünf Jahren aufzubewahren, ist gesetzlich verankert (Arbeitsgesetz und Verordnung 1 dazu). Die entsprechenden Bestimmungen gelten seit rund 15 Jahren für alle Betriebe in der Schweiz, damit natürlich auch für Arztpraxen. Allerdings sind sich die wenigsten Arbeitgeber dieser Verpflichtung bewusst.
 
Das Gesetz lässt den Arbeitgebern die Auswahl des Erfassungsinstrumentariums frei. Nachdem die seit Jahrzehnten bekannten Stempelautomaten aus der Mode gekommen sind, bietet sich neben der schriftlichen Erfassung der digitale Weg an. Auf dem Markt können über das Internet verschiedenste Softwarelösungen mit mehr oder weniger komfortabler Anwendung und zu unterschiedlichen Preisen gekauft werden. Der SVA bietet nun für Arztpraxen ein kostenloses Excel-Tool zum Download an. Die Applikation ist selbsterklärend und verlangt zum Betrieb ein installiertes Excel aus der Microsoft Office-Familie. Erfasst werden die Soll-Arbeitszeit pro Tag sowie die entsprechenden Anfangs- und Schlusszeiten am Vormittag und Nachmittag. Die Applikation errechnet daraus die Präsenzzeit und im Vergleich mit der Soll-Arbeitszeit allfällige Überstunden oder Kompensationszeiten. Gleichzeitig ist die Kontrolle der Ferientage beziehungsweise des Ferien-Restbestands im Kalenderjahr möglich. Der tägliche Erfassungsaufwand ist minim.
 
Die Applikation entspricht den gesetzlichen Vorgaben an die Aufzeichnungspflicht und ermöglicht gleichzeitig die saubere Kontrolle von geleisteten Überstunden und deren Kompensation, aber auch die Abrechnung von Arbeitsverhältnissen im Stundenlohn. Damit erhalten auch die Arbeitsvertrags-Parteien ein Instrument, um die Überstunden nachzuvollziehen. Voraussetzung für den späteren Nachweis ist, dass jeweils die Aufzeichnungen eines Monats ausgedruckt und durch Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und Arbeitnehmerin visiert werden.

Die Lohnempfehlungen für ausgelernte MPA und für Lernende werden von den Kantonalen Ärztegesellschaften erlassen. Sie dienen als Orientierungshilfe bei Lohnverhandlungen und Einstellungsgesprächen und sind nicht verbindlich.

Der SVA gibt gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband FMH einen Musterarbeitsvertrag heraus. Dieser kann direkt über die FMH-Webseite ausgedruckt werden. Der SVA empfiehlt seinen Mitgliedern, beim Vertragsabschluss auf der Anwendung dieses Musterarbeitsvertrags zu bestehen und keine selbstredigierten Verträge zu akzeptieren (nicht auszufüllende Textfelder mit Leerschlag versehen).

Versicherungen

Attraktive Prämienrabatte dank Partnerschaft mit SWICA.

Der SVA vertraut auf führende Krankenversicherungslösungen von SWICA und hat deshalb einen Kollektivvertrag für Sie und Ihre Familie vereinbart. 

Sie erhalten dank der Partnerschaft attraktive Prämienrabatte auf allen HOSPITA Spitalversicherungen.

Nehmen Sie am BENEVITA Bonusprogramm teil, profitieren Sie zusätzlich von Prämienrabatten auf allen Spitalversicherungen und kommen zudem in den Genuss von Ermässigungen in der Zusatzversicherung COMPLETA TOP und COMPLETA FORTE.

SWICA fördert Ihren gesunden Lebensstil mit namhaften Präventions- und Sportförderungsbeiträgen.

Erhebliche Prämieneinsparung in der Grundversicherung mit den FAVORIT-Modellen.

Rund um die Uhr kostenloses telemedizinisches Dienstleistungsangebot durch santé24 – 044 404 86 86.

Professionelle Betreuung bei Krankheit und nach Unfall.

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Coming soon

Finanzielle Hilfe

Die Stiftung bezweckt die Unterstützung von in finanzieller Not befindlichen medizinischen Praxisassistentinnen oder von Schülerinnen in der Ausbildung zu diesem Beruf.

In finanzielle Not geratene Berufsfrauen mit Arbeitsort oder Wohnsitz in der Schweiz können durch einmalige oder wiederkehrende Zuschüsse unterstützt werden, sei dies nun im Sinn eines Beitrags an die Kosten des Lebensunterhalts oder als Zuschuss für Weiterbildungsanstrengungen bzw. zur Unterstützung der Wiedereinstiegsabsichten. Ferner soll damit die Weiterbildungstätigkeit der in der Schweiz tätigen Berufsverbände für medizinische Praxisassistentinnen unterstützt werden.

Die Geschäftsstelle befindet sich an folgender Adresse: 

Margrit und Ruth Stellmacher-Stiftung
c/o BDO AG
Doris Reinmann
Biberiststrasse 16
4500 Solothurn
Tel. 032 624 64 52

E-Mail:
info@stellmacher-stiftung.ch
doris.reinmann@bdo.ch 

Einen Überblick über das kantonale Stipendienwesen und die zuständigen kantonalen Dienststellen finden Sie hier: