Allgemeine Geschäftsbedingungen für zentrale Weiterbildungskurse
(Ausgabe 5.12.2016, Änderungen vom 11.12.2019 / 25.09.2024)
Der SVA-Zentralvorstand erlässt für die zentralen Weiterbildungskurse folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1. Anmeldung
Die Anmeldungen für sämtliche zentralen SVA-Kurse werden ausschliesslich über die Verbands-Webseite www.sva.ch entgegengenommen. Anmeldungen per Mail, Brief, Fax oder Telefon können nicht berücksichtigt werden.
2. Anmeldeschluss
Der Anmeldeschluss wird pro Angebot individuell festgelegt, bei halbtägigen oder eintägigen Kursen in der Regel auf einen Monat vor Kursbeginn. Nach Anmeldeschluss eintreffende Anmeldungen werden berücksichtigt, soweit noch Kursplätze frei sind. Die Angebote werden nur bei genügender Teilnehmendenzahl durchgeführt. Bei Angeboten mit beschränkter Teilnehmendenzahl werden die Anmeldungen nach dem Datum ihres Eingangs berücksichtigt. Der SVA behält sich vor, seinen SVA-Mitgliedern bei bestimmten Angeboten Vorrang zu gewähren. Entsprechende Hinweise sind in den Ausschreibungen aufgeführt.
3. Anmelde- und Aufnahmebestätigung
Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden eine automatische Anmeldebestätigung. Nach Ablauf der Anmeldefrist folgt die definitive Bestätigung per Brief oder Mail zusammen mit der Rechnung für die Teilnahmegebühr. Kann die Teilnahmebestätigung nicht unmittelbar nach Anmeldeschluss erfolgen, werden die angemeldeten Teilnehmenden per Mail über den Zeitpunkt des definitiven Entscheids über die Durchführung unterrichtet.
4. Absagen bei ungenügender Teilnehmendenzahl
Der SVA behält sich das Recht vor, die Durchführung von Kursen bei einer ungenügenden Zahl von Teilnehmenden abzusagen Die Absage erfolgt – Ziff. 3 am Schluss vorbehalten – in der Regel bis 10 Tage nach Ablauf der Anmeldefrist. Allfällig bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden zurückerstattet.
5. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
Die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Teilnahmegebühren sind verbindlich. Der SVA behält sich Preisanpassungen für die gleichen Kurse in den Folgejahren vor. Die Teilnahmegebühren sind bis spätestens 10 Tage vor Kursbeginn zahlbar, soweit die Kursgebühr nicht gemäss Ausschreibung am Kurstag bar zu entrichten ist. Bei Kursen mit einer CHF 1’000 übersteigenden Teilnahmegebühr ist auf schriftliches und begründetes Gesuch hin Ratenzahlung möglich. Der SVA behält sich das Recht vor, ein Gesuch um Ratenzahlung ohne Begründung abzulehnen. Teilnehmende mit unbezahlten Gebührenrechnungen aus früheren Kursen werden erst wieder nach Begleichung aller offenen Rechnungen zu neuen Kursen zugelassen.
6. Mahngebühren
Müssen in der Ausschreibung verlangte Unterlagen oder Daten (z.B. AHV-Nr. bei einigen Kursen) bei den Teilnehmenden nachträglich einverlangt werden, wird zusammen mit der
Kursrechnung pro Mahnung (telefonisch oder per Mail) eine Mahngebühr von CHF 20.00 fakturiert. Muss, verursacht durch fehlerhafte Angaben im Anmeldeverfahren, auf Verlangen der Teilnehmerin eine neue Rechnung ausgestellt werden, wird dafür eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 in Rechnung gestellt.
7. Abmeldungen
Abmeldungen sind durch die Teilnehmenden selbst über die Anmeldetools auf www.sva.ch vorzunehmen. SVA-Mitglieder erreichen ihre gebuchten Kurse über ihr Mitglieder-Login, Nichtmitglieder erhalten den Link zur Möglichkeit des Abmeldens mit der automatischen Teilnahmebestätigung. Andere Vorgaben in der Ausschreibung vorbehalten werden bei Abmeldungen nach Anmeldeschluss unabhängig des Verhinderungsgrunds folgende Gebühren fällig:
Halbtageskurse und Tageskurse:
Bis 14 Tage vor Kursbeginn: 20% der Kursgebühr
Bis 7 Tage vor Kursbeginn: 50% der Kursgebühr
Weniger als 7 Tage vor Kursbeginn: 100% der Kursgebühr
Mehrtägige Kurse:
Bis 50 Tage vor Kursbeginn: 50% der Kursgebühr
Bis 30 Tage vor Kursbeginn: CHF 200.00 Bearbeitungsgebühr
Weniger als 30 Tage vor Kursbeginn: 100% der Kursgebühr
Stellt die verhinderte Teilnehmerin eine Ersatzperson, die effektiv am Kurs teilnimmt, fallen keine Gebühren für die verspätete Abmeldung an.
8. Versicherung
Die Versicherung während des Kurses ist Sache der Teilnehmenden. Für Sach- oder Personenschäden, die aufgrund eines Verschuldens des Veranstalters entstehen, verfügt der SVA über eine Betriebshaftplicht-Versicherung.
9. Reglementarische Grundlagen
Für Weiterbildungskurse (Module mit Modulabschlüssen) gelten im Übrigen die Bestimmungen des SVA-Prüfungsreglements, des SVA-Rekursreglements sowie des Reglements über die Ausbildung und das Qualifikationsverfahren im Dosisintensiven Röntgen.
10. Zeitlicher Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab sofort.
Nicole Thönen. SVA-Zentralpräsidentin
Denise Gilli, lic. iur. / SVA-Geschäftsführerin
Bern, 5. Dezember 2016
(Änderungen 11.12.2019 / 25.09.2024)